Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) hat die Situation der gesamten Familie im Blick. Im Mittelpunkt stehen die Kinder der Familie, aber da im System Familie alle Dinge miteinander in Verbindung stehen, unterstützt SPFH in allen Lebensfeldern, in denen Unterstützung gewünscht wird.

Eine SPFH-Fachkraft und die Familie benennen zusammen die Ziele, die erreicht werden sollen. Dabei handelt es sich um praktische Lösungen für unterschiedlichste Fragestellungen. Daher ist die SPFH keine „Hilfe von der Stange“, sondern eine individuelle Hilfe, eine „Maßanfertigung“.

Veränderungen benötigen Zeit, und deshalb ist eine SPFH häufig eine längerfristige Hilfe, die ein Jahr oder länger in Anspruch genommen wird.
SPFH ist eine aufsuchende Hilfe; was bedeutet, dass die SPFH-Fachkräfte in aller Regel die Familien Zuhause besuchen. Die SPFH-Fachkräfte begleiten Familienmitglieder aber auch z.B. bei Behördengängen oder Arztbesuchen.

SPFH ist eine Jugendhilfeleistung, auf die Eltern einen Anspruch haben. Um eine SPFH zu bekommen muss ein Antrag beim Jugendamt gestellt werden. Das Jungendamt prüft, ob SPFH die richtige Hilfe ist und begleitet den gesamten Hilfeprozess.
SPFH ist als ambulante Erziehungshilfe für die Familien nicht mit Kosten verbunden. Das heißt aber nicht, dass sie nichts kostet. Die Kosten trägt allerdings das Gemeinwesen, also der Kreis oder die Stadt, in der die Familien wohnen, die SPFH in Anspruch nehmen. 

 

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