Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft ist eine Unterstützungsform, die sich vor allem an Jugendliche und junge Erwachsene wendet und sich parteilich für diese engagiert. Erziehungsbeistandschaft will die Kompetenzen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stärken, sodass sie ihr Leben besser meistern können.

Die Ziele für die Hilfe erarbeiten der Jugendliche oder junge Erwachsene und der Erziehungsbeistand/der Erziehungsbeiständin. Sie wird individuell umgesetzt. In Absprache mit dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen wird auch das soziale Umfeld in die Unterstützung einbezogen, z.B. Eltern oder Freunde.

Der Erziehungsbeistand/die Erziehungsbeiständin trifft sich regelmäßig mit dem Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Gespräche, die Erledigung von praktischen Dingen und Freizeitunternehmungen können Bestandteil der Hilfe sein. Bei Jugendlichen oder jungen Erwachsenen, die schon eigenständig leben, ist die Erziehungsbeistandschaft häufig umfassender als Unterstützung bei der Verselbstständigung angelegt.

Bei minderjährigen Jugendlichen müssen Erziehungsberechtigte die Hilfe beantragen; volljährige junge Erwachsene (bis 21 Jahre) beantragen sie selbst, und zwar beim Jugendamt.
Eine Erziehungsbeistandschaft umfasst keine finanziellen Leistungen, z.B. wenn Jugendliche oder junge Erwachsene schon eigenständig leben.

Eine Erziehungsbeistandschaft ist für die Jugendlichen oder jungen Erwachsenen und deren Eltern nicht mit Kosten verbunden.

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